Kfz zulassen in Mainz und Landkreis Mainz-Bingen MZ
Zulassung, Abmeldung und Wunschkennzeichen für Mainz und Landkreis Mainz-Bingen – bequem online, ohne Termin und ohne Gang zur Zulassungsstelle.
Wunschkennzeichen MZ prüfen
Gib deine Wunschkombination ein und prüfe live, ob sie noch frei ist.
Das erledigst du online für Mainz und Landkreis Mainz-Bingen
Wunschkennzeichen
Verfügbarkeit live prüfen und direkt reservieren.
Prüfen →Zulassung
Neu- oder Wiederzulassung mit Identitätsprüfung und digitaler Signatur.
Starten →Abmeldung
Fahrzeug in wenigen Minuten außer Betrieb setzen.
Abmelden →Umweltplakette
Grüne Feinstaubplakette bequem per Post bestellen.
Bestellen →So funktioniert es
Daten eingeben
Fahrzeug- und Halterdaten aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Identität bestätigen
Ausweis hochladen und den Antrag digital signieren.
Fertig
Du erhältst die Unterlagen online; Schilder kommen auf Wunsch per Post.
Zuständige Zulassungsstelle
Für Mainz und Landkreis Mainz-Bingen gilt das Kennzeichen-Kürzel MZ. Anschrift, Öffnungszeiten und Terminvergabe der örtlichen Zulassungsstelle findest du bei der zuständigen Verwaltung deines Wohnorts, zum Beispiel über das Behördenfinder-Portal des Bundes. Für unseren Online-Service brauchst du das nicht: Gib einfach deine Postleitzahl ein, wir ermitteln die zuständige Stelle automatisch.
Häufige Fragen zu MZ
Muss ich für eine Zulassung in Mainz und Landkreis Mainz-Bingen zur Behörde?
Nein. Mit Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eVB-Nummer, Ausweis und SEPA-Daten läuft die Zulassung vollständig online.
Kann ich ein Wunschkennzeichen mit „MZ“ reservieren?
Ja. Prüfe live, ob deine Buchstaben-Zahlen-Kombination mit MZ noch frei ist, und reserviere sie direkt auf unserer Seite. Die Reservierung gilt für einen begrenzten Zeitraum.
Wie viele Zeichen darf mein Kennzeichen haben?
Insgesamt höchstens acht Zeichen aus Unterscheidungszeichen, Buchstaben und Ziffern. Bestimmte Buchstabenkombinationen sind nicht zulässig.
Was kostet das?
Unsere Preise findest du in der Preisübersicht. Zusätzlich fallen die gesetzlichen Gebühren an.
